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Erich Buchholz: »Rechtsgewinne?«
12,00 €
Am 3. Oktober 1990 kamen buchstäblich über Nacht ein fremdes Recht und eine fremde Justiz über die DDR-Bürger. Erich Buchholz liefert erstmalig eine Darstellung der Rechtsgewinne – und der Rechtsverluste – für Bürger des »Beitrittsgebiets«.
Vorrätig
Beschreibung
Welche Rechte gewannen die DDR-Bürger durch den Beitritt? Haben sie Rechte verloren?
Am 3. Oktober 1990 kamen buchstäblich über Nacht ein fremdes Recht und eine fremde Justiz über die DDR-Bürger.
Glockenschlag Mitternacht traten die DDR-Gesetze außer Kraft und die Justiz der BRD an ihre Stelle – ein in der Menschheitsgeschichte einmaliger Vorgang!
Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des BRD-Grundgesetzes gelangten die Bürger der DDR in einen »Rechtsstaat«, heißt es. Doch was bedeutet das für die Bürgerin, für den Bürger? Welche Rechte gewannen sie dadurch? Und welche verloren sie?
Ein »Rechtsstaat« muss sich an dem in ihm gesetzten Recht messen lassen.
Wie das bundesdeutsche Recht beschaffen ist und wie es funktioniert, wurde den DDR-Bürgern vorenthalten. Die Mehrheit der Abgeordneten der letzten Volkskammer der DDR, die die Übergabe an die BRD organisierten, waren rechtsunkundig – oder es schien sie nicht zu kümmern. Bärbel Bohley formulierte später: »Wir hatten auf Gerechtigkeit gehofft und bekamen den Rechtsstaat« – präziser wohl: »Rechtswegestaat«.
Erich Buchholz liefert in diesem Band erstmalig eine Darstellung der Rechtsgewinne – und der Rechtsverluste – für Bürger des »Beitrittsgebietes«. Dabei stehen die Rechte des »normalen Bürgers« im Mittelpunkt.
Taschenbuch, 286 Seiten, blaudruck 1
(erschienen im Mai 2010)
Zusätzliche Information
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